Die Grafschaft Bentheim in der Geschichte


Die Apostel von Nordhorn

Als die Alte Kirche am Markt in Nordhorn vor einigen Jahren renoviert wurde, entdeckte man unter dicken Farbschichten einige alte Wandbilder. Sie stellen 12 der Apostel Jesu dar. Diese Bilder waren vor langer Zeit übermalt worden. 

 Apostelbilder in der Alten Kirche am Markt in Nordhorn - GBiU

1544 hatten sich der damalige Graf Arnold I. und die Prediger der Grafschaft den Lehren Martin Luthers angeschlossen. Seinem Nachfolger Graf Everwin waren religiöse Dinge ziemlich gleichgültig. Nur seine Frau Anna galt als strenggläubige Protestantin.

Nach dem Tode Everwins führte Anna ab 1562 die Regentschaft für den minderjährigen Sohn Arnold. Dieser kam als Student an der Universität Straßburg in Kontakt mit den Lehren des Johannes Calvin. Dessen Anhänger nannten sich „Reformierte“. 1575 trat Arnold II. zum reformierten Bekenntnis über. Vermutlich mit Rücksicht auf seine lutherische Mutter zögerte er, dem Calvinismus in der Grafschaft Geltung zu verschaffen. 

Erst nach ihrem Tode rief Arnold II. im Jahr 1588 alle Prediger der Grafschaft zusammen und verpflichtete sie auf die Lehren Calvins. Besonderen Wert legt man in der reformierten Kirche auf das Zweite Gebot: „Du sollst dir kein Bildnis machen.“ Die Versammlung beschloss, alle Bilder und Statuen aus den Kirchen zu entfernen. In Neuenhaus wurden die Kirchenbilder am Dinkelufer verbrannt, in Bentheim brach man die Altäre der Kirchen ab und entfernte die Kruzifixe am Friedhof. Eine der ältesten Christusdarstellungen Norddeutschlands, der "Herrgott von Bentheim", die aus dem 11. Jahrhundert stammt,  wurde auf einem Acker verscharrt. 1614 schließlich übermalte man die Apostelbilder in der Alten Kirche am Markt. Im Mittelpunkt des reformierten Gottesdienstes steht die Predigt und es werden oft die biblischen Psalmen gesungen. 

Der "Herrgott von Bentheim" steht heute wieder im Innenhof der Bentheimer Burg - Bild: GBiU

1604 führte der Graf und die Versammlung der Pastoren, die sich nun "Classis" nannte, eine reformierte Kirchenordnung ein. An die Spitze der Gemeinden trat der Kirchenrat, der sich aus dem Prediger, den Ältesten, Diakonen und Kirchmeistern zusammensetzt. Der Graf setzte den Oberkirchenrat als Aufsichtsbehörde ein, der aus vier Personen bestand, die vom Landesherrn auf Lebenszeit ernannt wurden. Sie sollten "auf den Gottesdienst, auf Kirchen-, Schul-, Ehe- und Armensachen mit getreuem Fleiß" achten. Der Oberkirchenrat schlug dem Grafen geeignete Personen für die Ämter der Prediger vor, und bis 1869 waren die Eheschließungen eine rein kirchliche Angelegenheit.

Die "normalen" Menschen der Grafschaft wurden zu all dem nicht gefragt. Es galt der Grundsatz: "Cuius regio, eius religio". Übersetzt heißt das: Wer regiert, bestimmt auch über die Religion. Allerdings verzichtete der Graf darauf, die neue Lehre in den katholisch gebliebenen Gemeinden Engden, Drievorden und Wietmarschen durchzusetzen. 

Quelle: Das Bentheimer Land, Heimatkunde eines Grenzkreises, hrsg. von Heinrich Specht, Nordhorn 1954

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