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Die
Grafschaft Bentheim in der Geschichte
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Die
Apostel von Nordhorn
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Als
die Alte Kirche am Markt in Nordhorn vor einigen Jahren renoviert wurde,
entdeckte man unter dicken Farbschichten einige alte Wandbilder. Sie stellen 12
der Apostel Jesu dar. Diese Bilder waren vor langer Zeit übermalt worden.
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Apostelbilder
in der Alten Kirche am Markt in Nordhorn - GBiU
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1544
hatten sich der damalige Graf Arnold I. und die Prediger der Grafschaft den
Lehren Martin Luthers angeschlossen. Seinem Nachfolger Graf Everwin waren
religiöse Dinge ziemlich gleichgültig. Nur seine Frau Anna galt als
strenggläubige Protestantin.
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Nach
dem Tode Everwins führte Anna ab 1562 die Regentschaft für den minderjährigen
Sohn Arnold. Dieser kam als Student an der Universität Straßburg in Kontakt
mit den Lehren des Johannes Calvin. Dessen Anhänger nannten sich „Reformierte“.
1575 trat Arnold II. zum reformierten Bekenntnis über. Vermutlich mit
Rücksicht auf seine lutherische Mutter zögerte er, dem Calvinismus in der
Grafschaft Geltung zu verschaffen.
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Erst
nach ihrem Tode rief Arnold II. im Jahr 1588 alle Prediger der Grafschaft
zusammen und verpflichtete sie auf die Lehren Calvins. Besonderen Wert legt man
in der reformierten Kirche auf das Zweite Gebot: „Du sollst dir kein Bildnis
machen.“ Die Versammlung beschloss, alle Bilder und Statuen aus den Kirchen zu
entfernen. In Neuenhaus wurden die Kirchenbilder am Dinkelufer verbrannt,
in Bentheim brach man die Altäre der Kirchen ab und entfernte die Kruzifixe am
Friedhof. Eine der ältesten Christusdarstellungen Norddeutschlands, der
"Herrgott von Bentheim", die aus dem 11. Jahrhundert stammt,
wurde auf einem Acker verscharrt. 1614 schließlich übermalte man die
Apostelbilder in der Alten Kirche am Markt. Im
Mittelpunkt des reformierten Gottesdienstes steht die Predigt und es werden oft
die biblischen Psalmen gesungen.
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Der "Herrgott von
Bentheim" steht heute wieder im Innenhof der Bentheimer Burg - Bild: GBiU
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1604
führte der Graf und die Versammlung der Pastoren, die sich nun "Classis"
nannte, eine reformierte Kirchenordnung ein. An die Spitze der Gemeinden trat
der Kirchenrat, der sich aus dem Prediger, den Ältesten, Diakonen und
Kirchmeistern zusammensetzt. Der Graf setzte den Oberkirchenrat als
Aufsichtsbehörde ein, der aus vier Personen bestand, die vom Landesherrn auf
Lebenszeit ernannt wurden. Sie sollten "auf den Gottesdienst, auf Kirchen-,
Schul-, Ehe- und Armensachen mit getreuem Fleiß" achten. Der
Oberkirchenrat schlug dem Grafen geeignete Personen für die Ämter der Prediger
vor, und bis 1869 waren die Eheschließungen eine rein kirchliche Angelegenheit.
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Die
"normalen" Menschen der Grafschaft wurden zu all dem nicht gefragt. Es
galt der Grundsatz: "Cuius regio, eius religio". Übersetzt heißt
das: Wer regiert, bestimmt auch über die Religion. Allerdings verzichtete der
Graf darauf, die neue Lehre in den katholisch gebliebenen Gemeinden Engden,
Drievorden und Wietmarschen durchzusetzen.
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Quelle: Das
Bentheimer Land, Heimatkunde eines Grenzkreises, hrsg. von Heinrich Specht,
Nordhorn 1954
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