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Die
Grafschaft Bentheim in der Geschichte
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Die Gesindeordnung des Hauses Twickel
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Graf
Unico Wilhelm van Wassenaer Obdam, 1692 geboren und als Herr des Hauses
Twickel auch Herr zu Lage, hielt sich wohl nur selten in dem kleinen Ort
an der Dinkel auf. Auch im Schloss Twickel traf man ihn nicht sehr häufig
an. Er lebte vorwiegend in Den Haag oder an den Orten, an denen er
seinen Geschäften als einer der führenden niederländischen Diplomaten
seiner Zeit nachging. |
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Da er oft abwesend war, gab er seinen Rentmeistern eine genaue Gesindeordnung an
die Hand. In diesen 1760 verfassten „Reglementen en Ordre“ wurden die
Pflichten nicht nur der Beamten- und Dienerschaft beschrieben, sondern auch die
der abhängigen Pächter auf den Höfen, die zu Twickel gehörten.
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Zum
riesigen Grundbesitz des Hauses Twickel (Delden - NL) gehörte
einst
auch
die "Herrlichkeit Lage" - Bild:
GBiU |
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Die
Aufsicht über die Bediensteten und die Hörigen hatte der Rentmeister.
Er musste sein Amt so führen, „als wäre er der Herr selber“. Bei
Sturm und Unwetter hatten Rentmeister und Gesinde, vor allem aber die
Zimmerleute bereit zu stehen, um Fenster und Türen zu schließen und
die Dachrinnen in Ordnung zu halten. Die Gesindeordnung hielt genau
fest, welche täglichen Arbeiten zu verrichten waren, zum Beispiel
mussten Bierfässer sauber gehalten, Vorratskeller gegen Frost geschützt,
die Vorräte kontrolliert, Wassergräben offen gehalten und im Winter
Schnee gefegt werden. Um 9 Uhr abends wurden auf Schloss Twickel die Brücken
hochgezogen und die Tore geschlossen. |
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Opsichter
Bitter und Personal in
Lage, vermutlich 1890 - Bild:
Digitales Archiv Lage |
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Im Jahr 1760 hatte
Twickel 151 abhängige Pächter. Sie mussten die fälligen Abgaben entrichten
und durften ohne Erlaubnis des Rentmeisters keine fremden Personen auf ihren Höfen
unterbringen. Ohne Erlaubnis durften sie nicht heiraten. Dies galt auch für
ihre Kinder. Die Rentmeister hatten darauf zu achten, dass „gute“ Ehen
geschlossen wurden. „Gemeengelde huwelijken“, Mischehen zwischen Partnern
verschiedener Religionszugehörigkeit also, waren verboten, ebenso ausgelassene
Hochzeits- oder Trauerfeiern.
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Der Rentmeister
beaufsichtigte Häuser und Haushaltsführungen, Höfe und Wälder, Gärten und
Gewässer, natürlich auch alle Arbeiten zur Instandhaltung. Er hatte über die
Arbeiten des Gesindes wie der abhängigen Pächter zu wachen, bei Verstößen
Abhilfe zu schaffen und dem Herrn Bericht zu erstatten, wenn jemand dreimal
seine Pflichten versäumte. Der Schlüssel zu den Kornvorräten auf den Dachböden
verwahrte ausschließlich der Rentmeister.
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Die
typisch Twickelschen Bauernhäuser
an der Eichenallee in Lage wurden in
den Jahren 1851-1854 errichtet - - Bild:
GBiU
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Eltern hatten darauf
zu achten, dass die Kinder früh lesen und schreiben lernten, der Rentmeister überprüfte
den allgemeinen Unterrichtsbesuch und die Teilnahme am Religionsunterricht. Von
den abhängigen Pächtern erwartete der Grundherr, dass sie die Höfe in bester
Ordnung hielten und die Hand- und Spanndienste pünktlich und vollständig
leisteten. Sie durften ohne Erlaubnis kein Holz fällen, nicht einmal ein
eigenes Beil im Haus haben. Jährlich mussten sie junge Bäume anpflanzen, vor
allem wertvolle Eichen.
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Wer mit
seinen Abgaben in Verzug geraten war, konnte sie als Tagelöhner abarbeiten. In
den Wintermonaten verdiente er damit pro Tag 6 Stüver, im Frühjahr und im
Herbst 8, im Sommer 10, einen halben Gulden also. Die Arbeiten wurden von den Rentmeistern angeordnet und
verteilt und waren meistens am Samstag zu leisten. Carel George Graf van
Wassenaer, jüngster Sohn Unico Wilhelms, erließ 1772 eine Instruktion, worum
sich die angestellten Jäger zu kümmern hatten. Dazu gehörte nicht nur die
Hege und Pflege des Wildbestandes, sondern auch die Fahndung nach Holz- oder
Wilddieben. Dies sollte vor allem nachts geschehen und dabei auch unter den
Holzvorräten der Pächter nachgesehen werden. Für die Ergreifung eines
Wilddiebs waren 14 Gulden ausgelobt.
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Quelle:
Lage
- Geschichte und Geschichten, herausgegeben vom Dorf-, Burg- und Mühlenfreunden
Lage e. V., Lage 2008
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