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Die
Grafschaft Bentheim in der Geschichte
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Die Pflichten
eines Schulmeisters
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In
Lage stand am Ortsausgang in
Richtung Neuenhaus bis 1960 ein kleines, rechteckig angelegtes Gebäude.
Es war die erste Schule von Lage. Amadea
von Flodroff veranlasste nicht nur den Bau des Herrenhauses und der
Kirche, sie ließ 1691 auch eine Schule bauen. Seither waren die
Twickelschen Grundherren nicht nur Patrone der Kirche, sondern auch der
Schule. |
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In
diesem Gebäude wurden die Lager Kinder ab 1691 unterrichtet. Bis 1830 diente es
als Schule,
danach
u. a. als Konfirmandensaal. 1960 wurde es abgerissen. - Bild: Digitales Archiv
Lage
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Im
Twickelschen Archiv in Delden wird die Anstellungsurkunde des Lehrers
Hermannus Schrader aus dem Jahr 1692 aufbewahrt. Der Grundherr Jacob,
Baanderherr van en tot Wassenaer, Herr van Obdam, erwartete,
…
dass er aufrichtig und vertrauensvoll seinen Dienst verrichtet und sich
besonders der Jugend und den Schulkindern widmet. Er soll sich im Sommer
wie im Winter mit Fleiß bemühen, sie in Lesen, Schreiben, Singen und
Beten gewissenhaft zu unterrichten; außerdem soll er sie mittwochs und
sonnabends mit dem Lesen des Katechismus beschäftigen. ... Darüber
hinaus muss er sonntags vor der Predigt das Morgengebet sprechen und
nach Rücksprache mit dem jeweiligen Prediger fünf Hauptstücke oder
ein Kapitel aus der Bibel vorlesen, Kirche und Orgel sauber halten und
Uhrwerk und Glocke stets kontrollieren; mittags um zwölf und abends um
neun Uhr läuten. Außerdem muss er sich stets so führen, wie es sich für
einen getreuen und verantwortungsbewussten Lehrer, Küster und
Organisten gehört. Entsprechend seinen Aufgaben soll er für seine
Dienste ein festes jährliches Gehalt genießen, ein freies Leben in der
Gemeinde führen und auch von Bürgerdiensten frei sein. |
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Schließlich
legte der Grundherr noch fest, dass der Lehrer jährlich zu Ostern den
Schlüssel der Kirche, der Schule und der Orgel an die Kirchentür hängen
musste, damit der Herr von Lage seine Arbeit prüfen und damit
entscheiden konnte, „ob er in seinem Dienst bleiben kann oder auch
nicht.“ |
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Als
Gehalt bezog der Lehrer jährlich 50 Caroligulden, die die Provinz Overijssel
beitrug, sowie weitere 58 Gulden, die sich aus Erträgen verschiedener
Kapitalien zusammensetzten. Der Caroligulden war die seit 1679 geltende Silberwährung
der Niederlande, eingeteilt in 20 Stüver. Darüber hinaus „soll er die Ehre
haben und genießen die freie Wohnung und den Gebrauch meines Hauses und Hofes
gelegen an der Kirche, außer dem Dachboden des Hauses, der mir zur Verfügung
steht.“ Außerdem erhielten die Lehrer das schon erwähnte Schulgeld von jedem
Kind, das den Unterricht besuchte.
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Die
Verpflichtungen des Lehrers Schrader wiederholen sich weitgehend wörtlich auch
in den Anstellungsurkunden seiner Nachfolger. Erst Lehrer Götker (1884 –
1913) wurde vom Grundherrn von den Pflichten eines Küsters entbunden, das Amt
des Organisten nahmen die Lehrer von Lage bis 1924
wahr.
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1724 bestimmte das
Schulreglement, dass der Schulunterricht die fünf Hauptstücke der christlichen
Lehre behandeln musste, außerdem Lesen, Schreiben, Rechnen und Singen umfasste.
Der Unterricht fand meistens vormittags von 9 - 11 und nachmittags von 2 - 4 Uhr
statt, in den Sommermonaten Juni, Juli und August
fiel der Unterricht aus.
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Die
Kinder, die vom 1. September bis zum 1.
Juni in die Schule gehen wollten, entrichteten in den ersten 3 Monaten
wöchentlich 1 Stüver Schulgeld, in den folgenden 3 Monaten wöchentlich 6
Deute und die letzten 3 Monate wöchentlich 4 Deute; insgesamt
also für die 9 Monate 1 Gulden, 9 Stüver
und 2 Deute.
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Schulfoto
aus der Lager Schule mit Lehrer Verbeck-Borggreve 1884 - Bild: Digitales Archiv
Lage
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Bis
1823 galt, dass der örtliche Pastor im Auftrag des Grundherrn die Aufsicht über
die Schule führte. Von 1823 bis 1884 lag die Schulaufsicht beim Königlichen
Oberkirchenrat der Grafschaft Bentheim in Verbindung mit dem Königlichen
Konsistorium zu Aurich. Seit 1884 stand die Schule unter der Leitung der Königlichen
Regierung in Osnabrück. Der Pastor blieb im Rahmen der staatlichen
Schulaufsicht weiterhin der „Ortsschulinspektor“. Erst ab 1920 ging die
Aufsicht an den staatlichen „Kreisschulrat“ über.
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Ein
neuer Lehrer wurde angestellt, wenn der Vorgänger starb oder fortzog. Die
Lehrer erhielten ihre Anstellung auf Grund „guter Zeugnisse, die wir bekommen
haben, über Fähigkeiten und guten Lebenswandel“. Diese Beurteilungen wurden
in der Regel vom örtlichen Pastor abgegeben. Erstmals 1821 findet sich die
Anforderung, dass der Lehrer neben der niederländischen auch in der deutschen
Sprache unterrichten können musste. Lehrer Verbeck-Borggreve war der erste,
dessen Eignung durch eine Prüfung vom Oberkirchenrat festgestellt wurde (1833).
Nur in wenigen Fällen erreichten die Lehrer ihren Ruhestand. Der 73jährige
Lehrer Jan Hendrik ten Bosch bat 1821 nach immerhin 52 jähriger Dienstzeit:
Der
unterschriebene Lehrer von Lage gibt sehr ehrerbietig Ihrer Hochgräflichen
Excellenz zu verstehen, dass er wegen seines hohen Alters und den dazu
kommenden körperlichen Gebrechen sich genötigt sieht, aus diesen Gründen um
seinen Ruhestand zu bitten. Er bittet gleichzeitig demütigst darum, dass ihm
für das Alter eine jährliche finanzielle Zuwendung gewährt wird, die den
Kosten für Lebensunterhalt bezüglich Kost und Kleidung und auch für gewisse
Annehmlichkeiten und Notwendigkeiten für das Alter entspricht, damit für ihn
mit 73 Jahren keine finanziellen Schwierigkeiten auftreten können.
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Lehrer
Verbeck-Borggreve stand schon im 75. Lebensjahr, als er 1884 um seine Versetzung
in den Ruhestand ersuchte. In seiner Anstellungsurkunde waren besondere
Pflichten festgehalten:
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Jede Woche soll er
einmal Kirche und Schule gründlich fegen. Ferner muss er auf das Uhrwerk, die
Glocke, Orgel sowie auf die Totenbahre stets gebührend Acht geben und alles in
Ordnung halten. Zusätzlich muss er das Verläuten von Toten übernehmen zu
entsprechender Zeit.
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Quelle:
Lage
- Geschichte und Geschichten, herausgegeben vom Dorf-, Burg- und Mühlenfreunden
Lage e. V., Lage 2008
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