Die Grafschaft Bentheim in der Geschichte


Chronik 1935

Alois Brei

Grafschafter Chronik 1935

25. Januar 1935

Die Schulchronik der Volksschule Bimolten berichtet, dass die Kinder die erste Pflichtfilmveranstaltung in Veldhausen besuchen. Jedes Kind, welches 10 Jahre und älter ist, ist verpflichtet, an diesen Veranstaltungen teilzunehmen. Der Eintrittspreis beträgt 0,15 RM. Sind mehrere Kinder aus einer Familie anwesend, so tritt eine Verbilligung ein. Gezeigt wird der Film „Wilhelm Tell“.

 

1935

Landrat Otto Karl Niemeyer wird in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Regierungspräsident Esser hat offenbar den Eindruck, Niemeyer sei mit konservativen Nicht-Nationalsozialisten im Bunde und setze sich nicht offensiv genug für die Bewegung ein. Von 1936 bis 1945 amtiert Niemeyer dann als Landrat des Kreises Schwerin an der Warthe. Sein Nachfolger als Bentheimer Landrat wird der 34jährige Hans Hermann Rosenhagen .

 

17. März 1935

Im Jahr 1935 funktioniert das nationalsozialistische Regime den Volkstrauertag zum "Heldengedenktag" um. Nicht mehr das Andenken der Verstorbenen steht im Vordergrund, sondern die Verehrung der gefallenen deutschen Soldaten. Unter anderem in Uelsen wird dieser Tag am 17. März 1935 zum ersten Mal gefeiert, unter großer Anteilnahme der örtlichen NSDAP und der SA. Am Tag zuvor wird die allgemeine Wehrpflicht wieder eingeführt.

1. April 1935

Seit dem 30. Januar 1935 gilt die "Deutsche Gemeindeordnung", die das bisherige Kommunalrecht ersetzt. Danach tragen die Vorsteher der Gemeinden und Städte den Titel "Bürgermeister" oder "Oberbürgermeister". Die Gemeinderäte werden nicht mehr gewählt, sondern von der Partei bestimmt. "Der Beauftragte der NSDAP beruft im Benehmen mit dem Bürgermeister die Gemeinderäte. Bei der Berufung hat er auf nationale Zuverlässigkeit, Eignung und Leumund zu achten und Persönlichkeiten zu berücksichtigen, deren Wirkungskreis der Gemeinde ihre besondere Eigenart oder Bedeutung gibt oder das gemeindliche Leben wesentlich beeinflußt. (§ 55, 1). In Uelsen wird nach dieser Gemeindeordnung nach dem 1. April 1945 verfahren.

9. Mai 1935

Wegen seiner offenen Gegnerschaft gegen die "Deutschen Christen" und verschiedener regiekritischer Äußerungen erhält Pastor Middendorff in Schüttorf vom Leiter der Geheimen Staatspolizei in Osnabrück ein Redeverbot. Es wird am 1. Juli 1935 wieder aufgehoben. Der Pastor erhält aber einen Rüffel von der Landeskirchenleitung in Aurich.

24. Juni 1935

Der Uelsener Pastor Peter Schuhmacher teilt in einem Schreiben an Prof. Karl Barth mit, dass von den 22 reformierten Pastoren der Grafschaft Bentheim 12 der Bekenntnisbewegung angehören. Die Pastoren Horn und Langemann in Nordhorn hielten sich an die beschwichtigende Linie der Kirchenleitung in Aurich. Sie würden von zwei weiteren Pastoren unterstützt. Die übrigen, darunter Schumacher selbst, teilten zwar Bedenken der Bekennenden Kirche, könnten sich aber nicht entschließen, ihr beizutreten.

 

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