Die Grafschaft Bentheim in der Geschichte


Kirchen-1935

Alois Brei

Die Verhaftung der Pastoren Busmann, Gründler und Saueressig

Am 4. und 5. März 1935 fand in Berlin-Dahlem die 2. Bekenntnissynode der Bekennenden Kirche statt. Im Anschluss wurde ein Text an die evangelischen Gemeinden geschickt mit der Bitte, ihn als Kanzelabkündigung im Gottesdienst zu verlesen. In diesem Text hieß es u. a.

Wir sehen unser Volk von einer tödlichen Gefahr bedroht. Die Gefahr besteht in einer neuen Religion. Die Kirche hat auf Befehl des Herrn darüber zu wachen, dass in unserem Volk Christus die Ehre gegeben wird, die dem Richter der Welt gebührt ...

Das erste Gebot lautet: Ich bin der Herr dein Gott. Du sollst keine anderen Götter haben neben mir.
Ev. ref. Kirche Veldhausen - Bild: GTB
Wir gehorchen diesem Gebot allein im Glauben an Jesus Christus ... Die neue Religion ist Auflehnung gegen das erste Gebot.

1. In ihr wird die rassisch-völkische Weltanschauung zum Mythos. In ihr werden Blut und Rasse, Volkstum, Ehre und Freiheit zum Abgott.

2. Der in dieser neuen Religion geforderte Glaube an das 'ewige Deutschland' setzt sich an die Stelle des Glaubens an das ewige Reich unseres Herrn und Heilandes Jesus Christus.

3. Dieser Wahnglaube macht sich seinen Gott nach des Menschen Bild und Wesen. In ihm ehrt, rechtfertigt und erlöst der Mensch sich selbst. ...


Dieser Text sollte am Sonntag, 17. März in den Gottesdiensten verlesen werden. Die Geheime Staatspolizei verschickte daraufhin einen Funkspruch an alle Polizeidienststellen. Alle Pfarrer sollten verpflichtet werden zu unterschreiben, die Kanzelabkündigung nicht zu verlesen. Bei Weigerung sollte ihnen die Verhaftung angedroht werden.

Auch die Grafschafter Pastoren erhielten Besuch von der Polizei. Fast alle unterschrieben. Pastor Rosenboom in Neuenhaus fügte seiner Unterschrift eine Erklärung bei, in der er schwerste Gewissensnöte erklärte. Der altreformierte Pastor Goudappel weigerte sich zunächst. Erst der Landrat veranlasste ihn durch ein Telefongespräch, die Unterschrift doch zu leisten.

Lediglich die Pastoren Saueressig (Pastor in Georgsdorf 1931 - 1945), Gründler (Pastor in Veldhausen 1930 - 1962) und Busmann (Pastor in Veldhausen 1927 - 1956) verweigerten die Unterschrift. Sie wurden am Samstag, 16. März 1935, verhaftet und in das Polizeigefängnis in Neuenhaus gebracht, die Gottesdienste am Sonntagmorgen in Georgsdorf und Veldhausen fielen aus.

Im gesamten Reichsgebiet wurden 750 Pastoren kurzzeitig in Haft genommen. Auf Anweisung höherer Stellen wurden fast alle im Verlauf des Sonntags wieder frei gelassen, darunter auch die inhaftierten Grafschafter Pastoren.

Einige Pastoren hatten zwar die Unterschrift geleistet. Sie protestierten jedoch im Anschluss in einem Schreiben an den Landrat gegen das Vergehen der Polizei und wiesen darauf hin, dass sie mit dem Wortlaut der Kanzelverkündigung sehr wohl einverstanden waren. Es handelte sich um die Pastoren Beer (Lage), Cramer (Schüttorf), Hamer (Gildehaus), Machert (Bentheim) Middendorf (Schüttorf), Ringena (Gildehaus), Rosenboom (Neuenhaus) und Schlüter (Bentheim). Die Pastoren Saueressig, Gründler und Busmann schlossen sich nach ihrer Freilassung der Erklärung an.

Quelle: Karl Koch, Kirchenkampf in der Grafschaft Bentheim, Die Verhaftung der Niedergrafschafter Pastoren Busmann, Gründler und Saueressig am 16. März 1936, in: Bentheimer Jahrbuch 1985, S. 133 - 138
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